DSGVO Urteil gegen Adresshändler
Seit Inkrafttreten der DSGVO hat es nun schon das ein oder andere Urteil gegen unterschiedliche Unternehmen gegeben. Die Urteile fallen sehr unterschiedlich aus. Besonders interessant ist das erste Urteil gegen ein Address-Base ähnliches Unternehmen aus dem Adresshandel. Mildere Strafen bei Kooperationsbereitschaft Es gab ein Urteil wegen Verstößen gegen die DSGVO gegen Knuddels und Google. Die Urteile könnten verschiedener kaum sein. Das liegt nicht daran, dass Knuddels in Deutschland vor Gericht stand und Google in Frankreich, sondern vor allem an der unterschiedlichen Kooperationsbereitschaft der beiden Unternehmen. Das Webportal Knuddels hatte Passwörter seiner Nutzer unverschlüsselt abgespeichert und ist einem Hackerangriff zum Opfer gefallen. Das Unternehmen hat den Vorfall sofort gemeldet und die Sicherheitslücke zugegeben und behoben. Entsprechend wurde nur eine Strafe von... Artikel ansehen