Aktuelle Rechtslage zu Email-Werbung
Mit einer E-Mail sind schnell und günstig die unterschiedlichsten Botschaften verschickt. Doch Vorsicht! E-Mail-Kampagnen sind auf Grund der Rechtslage als Erstkontakt zu potentiellen Kunden schlichtweg nicht zugelassen (vgl. z.B. OLG Thüringen vom 21.4.2010, Aktenzeichen: 2 U 88/10). Selbst an Bestandskunden (oder an Unternehmen) dürfen nicht ohne Einwilligung E-Mails versendet werden. Bei einer zu erwartenden Antwort-Quote von 0,1 bis 0,5% und einer Abmahnquote im selben Bereich bleibt die Frage, ob sich das lohnt. Rechtssichere Einwilligung des Empfängers notwendig Nach gültiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist es eine unerlaubte Handlung, E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers zu versenden (BGH 11.3.2004, Az. I ZR 81/01). Eine wichtige Rolle spielt dabei der § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darin wird geregelt, das Werbemails ... Artikel ansehen