Bei Address-Base werden wir besonders häufig nach Adressen mit Opt-In, also einer Werbeeinwilligung gefragt. Doch was ist das überhaupt und wofür wird es gebraucht?
Was ist ein Opt-In?
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einem Opt-In um eine Werbeeinwilligung. Das bedeutet eine Person stimmt dem Erhalt von Werbung zu. Als gültig erweist sich ein Opt-In, wenn ein werbendes Unternehmen nachweisen kann, dass eine betroffene Person selbst in den Erhalt von Werbung eingewilligt hat. Meist geschieht dieses Verfahren durch das Setzen eines Hakens beim Anmeldeprozess auf einer Webseite oder ähnlichem. Danach erhält die betroffene Person noch eine E-Mail mit einem Link, der wiederum ein zweites Mal bestätigt wird. Dieses Verfahren heißt auch Double-Opt-In. Dadurch wird in erster Linie sichergestellt, dass die Person auch wirklich eigenständig Werbung angefordert hat.
Welche Rolle spielt die Datenschutz Grundverordnung?
Häufig wird geglaubt, dass die Werbeeinwilligung maßgeblich im Zusammenhang mit der DSGVO steht. Diese Annahme ist allerdings nicht vollends richtig, faktisch regelt die DSGVO nur die Erhebung und Verarbeitung von Daten.
In Bezug auf ein Opt-In kommt das UWG zu Einsatz, welches das Gesetz zur Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs umfasst. Dieses Gesetz legt fest, unter welchen Umständen Werbung betrieben werden darf. Dahingehend besteht bei E-Mail- und Faxwerbung die Pflicht eine Werbeeinwilligung zu erheben. Liegt keine vor und Sie werben trotzdem auf diesem Weg, kann es zu einer Abmahnung und Strafzahlung kommen.
Benötige ich immer ein Opt-In?
Wie bereits erwähnt ist ein Opt-In bei Fax- und E-Mail-Werbung obligatorisch. Anders verhält es sich bei der Telefonwerbung, hier ist zwar auch eine Einwilligung notwendig, jedoch muss diese bei Firmenkunden nur mutmaßlich sein. Bei der Werbung über den postalischen Weg verhält es sich deutlich unkomplizierter, da Sie hier kein Opt-In benötigen. Allerdings sollten Sie Ihrer Auskunftspflicht nachkommen und im Schreiben die Adressquelle erwähnen.
Kann man ein Opt-In kaufen?
Es gibt Adresshändler, die damit werben über Adressen zu verfügen, die bereits eine Werbeeinwilligung haben. Was auf den ersten Blick verlockend erscheint, sollten Sie mit Vorsicht genießen. Denn eine Werbeeinwilligung ist nicht übertragbar. Gegebenenfalls verfügt der Listbroker über die Einwilligung, kann diese jedoch praktisch gesehen nicht einfach weiterverkaufen. Daher sollten Sie von derlei Angeboten absehen und die Adressen besser bei einem seriösen Anbieter kaufen.
Fazit
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Sie eine Werbeeinwilligung nicht kaufen können. Für die Erhebung eines Opt-In sind Sie als Werbetreibender immer selbst verantwortlich. Glücklicherweise gibt es noch andere Optionen, wie beispielsweise die Briefwerbung, für die Sie keinerlei Einwilligung benötigen. Welche weiteren Eckpunkte Sie bei einem Adresskauf beachten sollten, stellt der folgende Artikel der Vertriebszeitung von Suxxeed dar.
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