E-Mail Adressen kaufen oder mieten?


E-Mail Marketing kann sehr effizient sein, weil besonders in der Bestandskundenbetreuung viel automatisiert und ohne hohe Zusatzkosten abgewickelt werden kann. Zur Neukundengewinnung eignet sich E-Mail Marketing aber nur unter ganz speziellen Voraussetzungen. Vor allem der dazu nötige Kauf von E-Mail Adressen gestaltet sich schwierig.

Rechtliche Regelungen

E-Mail Adressen kaufen und direkt für Werbung einsetzen, ist in dem Sinne eigentlich nicht möglich, weil für rechtmäßige E-Mail Werbung eine Werbeeinwilligung nötig ist. Diese Werbeeinwilligung muss nachweisbar sein. Dazu ist das Double Opt-In Verfahren notwendig. Hierzu gibt der Betroffene seine E-Mail Adresse beim Anmeldeprozess ab und bestätigt die Richtigkeit der Adresse später durch das Klicken eines Links. Dieser Klick kann dann verzeichnet werden und gilt als Nachweis.

Diese Art der Werbeeinwilligung ist aber nicht übertragbar und damit nicht verkäuflich. Zwar können Adresshändler E-Mail Adressen verkaufen, aber nur, wenn es sich um veröffentlichte, nicht personenbezogene Adressen handelt. Diese E-Mail Adressen dürfen aber auch nicht ohne die beschriebene Werbeeinwilligung für werbliche Zwecke verwendet werden. Dafür könnte und muss der Adresshändler keine Haftung übernehmen.

E-Mail Adressen erwerben und die DSGVO

E-Mailadressen kaufen DSGVO Seit dem 25.05.2018 regelt die DSGVO viele Themen hinsichtlich der Nutzung von personenbezogenen Daten. Weiterhin bleibt aber die Nutzung von E-Mailadressen ohne eine nachweisbare Werbeeinwilligung nicht rechtmäßig.

Alternativ zum E-Mailversand zur Neukundengewinnung gibt es noch viele weitere Möglichkeiten der Neukundengewinnung mit Adressdaten. Gerne beraten wir Sie hier ausgiebig zu dem Thema und sind auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung Ihr starker Partner in der Datenbeschaffung.

Bei uns erhalten Sie Ihre B2B-Adressen stets günstig, tagesaktuell und rechtssicher mit umfangreicher Beratung.

E-Mail Adressen mieten

Um dennoch legal E-Mail Werbung betreiben zu können, kann man E-Mail Adressen mieten. In diesem Fall versendet der Listeigner die Werbung für seinen Kunden. Das Risiko und das Management rund um die Aktion (also Beschwerden, Abmeldungen etc.) bleiben beim Listeigner. E-Mail Adressen kaufen oder mietenDafür beinhalten die Listen E-Mail Adressen von konkreten Ansprechpartnern, anstelle von allgemeinen info@ Adressen.

Solche Angebote machen natürlich erst ab Versandmengen von mehreren tausend Stück wirklich Sinn, weil sich der Aufwand für den Listeigner sonst kaum lohnt oder die Kosten für das werbende Unternehmen unverhältnismäßig hoch ausfallen. Zudem lohnt sich Neukunden-Werbung erst ab hohen Stückzahlen, weil die Umwandlungsraten von Empfängern zu Interessenten und Käufern meist gering ausfallen.

Werbeeinwilligungen zu erheben ist kein einfacher Vorgang, deswegen gibt es natürlicherweise immer einen wesentlich kleineren Bestand an nutzbaren E-Mail Adressen pro Branche oder Zielgruppe als es an postalischen Adressen gibt. Gegebenenfalls macht es Sinn auf klassische Briefwerbung umzusteigen, wenn die Zielgruppe zu gering ausfällt.

Woran erkenne ich seriöse Angebote?

Es gibt zwei seriöse Möglichkeiten E-Mail Adressen anzubieten. Datenhändler können allgemeine, nicht personenbezogene und veröffentlichte E-Mail Adressen als Zusatzinformation zu einem Firmenprofil anbieten. Diese sind aber ohne Werbeeinwilligung und entsprechend muss im Falle einer Nutzung für Werbezwecke mit Abmahnungen gerechnet werden, deren Risiko der Versender der jeweiligen Werbemail trägt.

Zum anderen können E-Mail Adressen wie oben beschrieben gemietet werden. Jegliche andere Art des Verkaufs von E-Mail Adressen kann nicht seriös sein, weil eine Werbeeinwilligung nicht übertragbar ist. Anbieter, die mit verkäuflichen Double Opt In Adressen werben, sind auf jeden Fall zu hinterfragen.

Wie hoch sind die Preise?

Möchte man sich in E-Mail Aktionen einmieten, sollte man ein Mindestbudget von 1.500,- € für den Versand einrechnen. Da die Aktion vom Listeigner aufgesetzt und organisiert werden muss, sind Kampagnen mit kleinerem Budget nicht sinnvoll, weil dann verhältnismäßig zu viel Geld in die Bearbeitung statt in die Menge der tatsächlich versendeten E-Mails fließt.

Der Stückpreis selbst ist abhängig von unterschiedlichen Komponenten wie der Zielgruppe, dem Alter der Liste, den vorhandenen Zusatzinformationen, aber auch von der Größe der Liste.

E-Mail oder Briefwerbung?

Im Vergleich zur Briefwerbung hat E-Mail Werbung den Vorteil, dass der Empfänger ohne große Hürde mit wenigen Klicks reagieren kann. Der Vorteil von Briefwerbung ist hingegen, dass dieser in der Regel mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Denn genauso schnell wie man bei E-Mails reagieren kann, kann man diese auch ungelesen löschen. Briefe werden zumeist wenigstens geöffnet. Hier kann dann noch mit Optik und Haptik überzeugt werden.

Für Briefwerbung stehen im B2B Bereich wesentlich mehr Empfänger pro Zielgruppe zur Verfügung, weil postalische Adressen ohne aufwendiges Double Opt In Verfahren genutzt werden dürfen. Bei sehr kleinen Zielgruppen macht Briefwerbung also in aller Regel mehr Sinn. Gerne beraten wir Sie zum Thema Zielgruppenpotential.

Wer übernimmt den Versand?

Wir raten davon ab, E-Mail Kampagnen selbständig per Outlook oder ähnlichen Programmen aufzusetzen und zu versenden. Bei unprofessionell aufgesetzten Kampagnen landet man schnell auf der Blacklist großer Anbieter wie Google oder Yahoo. Das bedeutet, dass mitunter die ganze Domain geblockt wird und sämtliche E-Mails, die man von derselben Domain versendet, nicht mehr bei den entsprechenden Anbietern durch kommen.

Dazu kommt das bereits erwähnte Risiko der Abmahnungen, die von Empfängern drohen, die sich belästigt fühlen. Um seine E-Mail Adressen in professionelle Versandtools wie Rapidmail hereinzuladen, benötigt man eine Werbeeinwilligung. Dies ist also nur mit selbst erhobenen Daten und nicht mit gekauften Daten möglich.

Der einzig rechtlich sichere Weg der Neukundenwerbung per E-Mail ist die oben beschriebene Miete von E-Mail Adressen, bzw. das Einmieten in eine Aktion eines entsprechenden Listeigners.