Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Fa. address-base (nachfolgend kurz: address-base) und ihren Kunden, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden. Diese AGB gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt address-base nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch address-base vor. Diese AGB gelten auch dann, wenn address-base in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung ohne ausdrücklich erklärten Vorbehalt ausführt.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.

2. Angebote

2.1 Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Musterdatensätze und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise für die Lieferung von Daten oder die Durchführung einer Dienstleistung als solche. Eine auf Kundenwunsch durchgeführte Lieferung auf Datenträgern wird gesondert berechnet.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die vereinbarten Beträge netto (ohne Abzug) innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend des Zahlungsverzuges, siehe auch § 286 Abs. 3 BGB.

3.5 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit sich diese nicht auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder durch address-base anerkannte Ansprüche bezieht. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung und Lieferverzug

4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, erfolgt die Lieferung von Datenmaterial per Online-Lieferung. Dies kann nach Wahl von address-base entweder verschlüsselt per E-Mail erfolgen oder durch Zuverfügungstellung einer entsprechenden Download-Möglichkeit. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in einem Dateiformat, welches mit der jeweils aktuellen Programmversion von Microsoft Excel verarbeitet werden kann.

4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3 address-base ist zur Datenlieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich eine Vorleistungspflicht von address-base vereinbart wird. address-base ist jedoch dazu berechtigt, die Daten auch vor diesem Zeitpunkt zu liefern.

4.4 Teillieferungen durch address-base sind in zumutbarem Umfang zulässig.

4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist address-base berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.6 address-base haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit das zugrundeliegende Rechtsgeschäft ein Fixgeschäft im Sinne von § 268 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. address-base haftet auch, sofern als Folge eines von address-base zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung nicht mehr besteht.

4.7 address-base haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von address-base zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von address-base zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.8 Im Übrigen haftet address-base für den Fall des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch mit 15% des Lieferwertes.

4.9 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.

5. Nutzung von Daten

5.1 Soweit in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von dem Kauf von Datenmaterial gesprochen wird, so ist damit – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall – die Einräumung eines zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechtes bezüglich der gelieferten Daten zu verstehen. Das Nutzungsrecht kann durch den Kunden auf genau eine weitere Partei übertragen werden, wenn der Kunde die Daten nicht selbst nutzt (Wiederverkaufsregelung). Sonstige Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist nicht zulässig. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv. Etwaige Rechte an den Daten, insbesondere nach den §§ 87a ff. UrhG verbleiben in jedem Fall bei address-base. address-base ist berechtigt, die Daten selbst zu nutzen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

5.2 Soweit in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von der Miete von Datenmaterial gesprochen wird, so ist damit – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall – die Einräumung eines beschränkten Nutzungsrechtes bezüglich der gelieferten Daten zu verstehen. Soweit keine besondere Bestimmung über den Umfang des Nutzungsrechts getroffen wird, so besteht dieses nur zur einmaligen eigenen Nutzung, welche spätestens vier Monate nach Lieferung der Daten abgeschlossen sein muss. Die Übertragung des Nutzungsrechts durch den Kunden auf Dritte ist ausgeschlossen.

5.3 Im Falle eines nur begrenzten Nutzungsrechts hat der Kunde unmittelbar nach der letzten zulässigen Nutzung oder nach Ablauf der zur Nutzung eingeräumten Zeit die gelieferten Datenbestände zu löschen und dies auf Verlangen gegenüber address-base mitzuteilen. Soweit die Daten auf Datenträger geliefert wurden oder von Seiten des Kunden Datenträger mit den gelieferten Daten angefertigt wurden, so sind sämtliche vorhandenen Datenträger auf Kosten des Kunden an address-base herauszugeben. Der Kunde darf jedoch die Daten derjenigen Adressaten weiternutzen, die auf die im Rahmen der zulässigen Nutzung durchgeführten Werbeaktion reagiert haben.

5.4 Wird ausdrücklich die Lieferung von Daten zur Nutzung durch Agenturen, Listbroker und Telemarketingunternehmen vereinbart, so gilt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – Folgendes: Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, das Datenmaterial an einen Dritten weiterzugeben, wenn er zuvor mittels entsprechender vertraglicher Vereinbarungen sicherstellt, dass der Dritte die gelieferten Daten nur in dem vereinbarten Umfang nutzt. Dies erfolgt regelmäßig durch Vereinbarung entsprechender Vertragsstrafen. Etwaig entstehende Vertragsstrafeansprüche des Kunden gegen Dritte aus derartigen Vereinbarungen werden bereits jetzt an address-base abgetreten. Der Kunde wird address-base auf Verlangen unter Vorlage der Verträge offenlegen, an wen er die Daten geliefert und auf welche Weise er sichergestellt hat, dass die Daten nur in dem vereinbarten Umfang genutzt werden können. Eine Eigennutzung durch den Kunden ist bei Weitergabe der Daten an einen Dritten ausgeschlossen.

5.5 Soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, hat address-base das Recht, bestellte Daten mit bis zu 2% des Datenumfanges Kontrolldaten anzureichern, die der Überwachung des Umfanges der Datennutzung durch address-base dienen.

5.6 address-base weißt an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde die zur Verfügung gestellten Datensätze nur nach jeweils geltendem Recht zu Werbezwecken bzw. Kampagnen einsetzen darf. Für die sichere Speicherung, den sicheren Umgang und die ordnungsgemäße Verwendung von Datensätzen, sowie ggf. deren ordnungsgemäße Löschung, ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Jeder Werbetreibende ist stets selbst für das ordnungsgemäßes Handeln und den gesetzeskonformen Umgang mit Daten und die entsprechenden Werbe- oder Image-Kampagnen verantwortlich. address-base haftet nicht für evtl. Verfehlungen des Kunden.

5.7 Der Kunde trägt allein die Verantwortung dafür, dass die Inhalte seiner von uns auftragsgemäß versandten Werbung, auch per E-Mail in unseren eigenen und fremden Newslettern, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.

5.8 Soweit wir von Dritten aufgrund des Inhalts und/oder der Verbreitung der Werbung von unserem Kunden in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde verpflichtet, uns auf erstes Verlangen von solchen Ansprüchen vollständig freizustellen und uns vollständig schadlos zu halten.

6. Vertragsstrafe bei Überschreitung der eingeräumten Nutzung

6.1 Soweit der Kunde ihm von address-base überlassene Daten nach Beendigung des Nutzungsrechts gemäß Ziff. 5 verwendet, steht address-base im Falle einer schuldhaften Verletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe zu, die das Zehnfache des für die Lieferung angefallenen Entgelts beträgt. Die Vertragsstrafe fällt auch dann in voller Höhe an, wenn der Kunde nur einzelne Datensätze aus der Lieferung über die eingeräumte Nutzung hinaus verwendet.

6.2 Die Einforderung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht aus.

7. Beschaffenheit und Mängelhaftung

7.1 Selektion und Beschaffenheit der Daten richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten Vorgaben. Den Parteien ist bewusst, dass eine letztverbindliche Richtigkeits- und Aktualitätsgewähr der einer ständigen Fluktuation unterworfenen Daten nicht möglich ist. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sind die von den Parteien getroffenen Vorgaben daher stets nur im Hinblick auf den Inhalt des bei address-base vorhandenen Datenbestandes zu beziehen. address-base tritt allerdings dafür ein, den Datenbestand stets mit der gebotenen Sorgfalt und den in zulässiger Weise zugänglichen Erkenntnisquellen zu pflegen und zu aktualisieren. Hierbei ist dennoch nicht auszuschliessen, dass bis zu zehn Prozent der Merkmale keine vollständige Aktualität aufweisen.

7.2 address-base ist dazu berechtigt, zu jeder Bestellung bis zu zehn Prozent mehr Datensätze ohne gesonderte Berechnung zu liefern. Damit kann address-base von sich aus der vorstehend beschriebenen Tatsache Rechnung tragen, dass eine letztverbindliche Richtigkeits- und Aktualitätsgewähr nicht möglich ist. Mängelrechte des Kunden scheiden bis zu einem Umfang der nach der vorstehenden Regelung gelieferten Datensatzmenge aus, soweit diese den vereinbarten Vorgaben entsprechen.

7.3 Will der Kunde die gelieferten Daten für eine bestimmte Kontaktaufnahme in einer bestimmten Werbeform nutzen, so hat er grundsätzlich selbst sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen hierfür eingehalten werden, insbesondere etwaig erforderliche Einwilligungserklärungen vorliegen und diese sich auch auf die konkrete Werbeansprache erstrecken. Zu diesem Zwecke ist ein Datenabgleich mit anderen beim Kunden bereits vorhandenen Daten ausdrücklich zulässig.

7.4 Bezieht sich die Lieferung auf Daten, zu denen ausdrücklich eine Einwilligungserklärung vorliegt, so steht address-base nur dazu ein, dass zu den jeweiligen Datensätzen überhaupt Erklärungen abgegeben wurden. address-base kann weder eine Haftung dafür übernehmen, dass die entsprechende Erklärung tatsächlich von der entsprechenden Person abgegeben wurde noch dafür, dass die abgegebene Erklärung im Einzelfall die vorgesehene Maßnahme abdeckt, weil auch vorhandene Einwilligungserklärungen in sachlicher und zeitlicher Reichweite auslegungsfähig sind.

7.5 Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser der ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nachgekommen ist.

7.6 Soweit die gelieferten Daten nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, kann der Kunde zunächst nur Nachlieferung vereinbarungsgemäßer Datensätze verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehl schlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, im Umfang des Mangels den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu erklären.

7.7 Macht der Kunde im Rahmen der Mängelgewährleistung Schadensersatzansprüche gegen address-base geltend, gilt die Regelung unter Ziff. 8.

7.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

7.9 Erstattungsleistungen, die address-base ohne nähere Erklärung gegenüber dem Kunden erbringt, sind mangels entgegenstehender Vereinbarung als Kulanzerstattung anzusehen und begründen keine Verpflichtungen für address-base.

7.10 Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung unserer Datenbanken können wir wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür bieten, dass in unseren Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden sämtliche Anschriften postalisch richtig und für jede Branchen- und Zielgruppe vollständig oder alle Zusatzdaten korrekt sind. Dies gilt gleichermaßen für Telefondaten und E-Mail-Adressen.

7.11 Da wir unsere Anschriften aus allgemein zugänglichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben aus Befragungsaktionen zusammenstellen, können wir nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde. Retouren (Rückläufer) sind aus diesem Grund unvermeidlich und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Solche unvermeidbaren Retouren werden nicht vergütet

7.12 Sofern wir dies in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich zusichern, ist mit der Übermittlung von Telefon- und Faxnummern sowie von E-Mail-Adressen keine Zusage verbunden, dass der Adressat zu einer werblichen Ansprache auf diesen Kommunikationswegen seine Einwilligung erteilt hat.

7.13 Im Übrigen wird jede über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Schadenersatzpflicht, insbesondere für Aufwendungen des Auftraggebers und entgangenen Gewinn, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 address-base haftet dem Kunden für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit address-base, deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet address-base für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

8.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von address-base, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

8.3 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von address-base. Eine Haftung für Portokosten, Druckkosten, die Beauftragung von Telefonmarketingagenturen oder vergleichbare, im Rahmen einer Werbekampagne angefallener Kosten, schließt address-base aus, es sei denn, es ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von address-base und seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nachweisbar.

8.4 Die in unseren Adressdatensätzen enthaltenen E-Mail Adressen beziehen wir aus öffentlichen Quellen. Für die Verwendung muss vorher eine Zustimmung des Interessenten eingeholt werden (Opt-in).

8.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.6 Soweit die Schadensersatzhaftung address-base gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf persönliche Schadensersatzhaftung deren Angestellter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Freistellung

9.1 Sollte eine Inanspruchnahme von address-base durch Dritte aufgrund einer Rechtsverletzung durch den Kunden gleich welcher Art erfolgen, stellt der Kunde address-base von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, alle daraus erwachsenden Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) auf erstes Anfordern durch address-base zu übernehmen oder – nach Wahl von address-base – gegenüber address-base zu erstatten. Dies umfasst insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit einer angemessenen Abwehr solcher Ansprüche.

10. Datenschutz- und Kontrollrechte von address-base

10.1 Enthalten die Leistungen von address-base personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), werden diese von address-base nur übermittelt, wenn für die Datenverarbeitung mindestens eine Rechtsgrundlage besteht.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten in den von address-base bereitgestellte Leistungen nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Nutzung zu verarbeiten. address-base überprüft vor Lieferung der vereinbarten Leistungen und während des Vertragsverhältnisses stichprobenartig das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage beim Kunden und ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Bezug der jeweiligen Leistung besteht. Zu diesem Zweck hat der Kunde geeignete Aufzeichnungen über den Rechtsgrund seiner Datenverarbeitung in den von address-base bezogenen Leistungen mindestens 12 Monate nach Lieferung der bezogenen Leistungen bereitzuhalten und address-base auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

10.3 Widersprüchen Betroffener gegenüber dem Kunden in Bezug auf einzelne Adressdaten oder sonstigen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO in den bezogenen Leistungen von address-base hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Fristen zu beachten. Bei globalen Widersprüchen Betroffener hat der Kunde solche Widersprüche unverzüglich ab Eingang des betroffenen Widerspruchs an address-base zu melden.

10.4 address-base empfiehlt dem Kunden, vor dem werblichen Einsatz der einzelnen Adressdaten in den bezogenen Leistungen von address-base gegen die DDV-Robinsonliste (www.ichhabediewahl.de) abzugleichen, um Sperrungen von Betroffenen beachten zu können.

10.5 Personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO in den von address-base bezogenen Leistungen hat der Kunde nach Vertragslaufzeitende unverzüglich zu löschen und über die Löschung unaufgefordert eine Bestätigung in Textform an address-base zu senden.

10.6 Der Kunde hat im Falle der werblichen Nutzung der von address-base bezogenen Leistungen sicherzustellen, dass ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Betroffenen gegen die Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO sowie die gemäß DSGVO erforderlichen Informationspflichten des Kunden erbracht werden und die gemäß DSGVO erforderlichen Informationen für nicht beim Betroffenen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO nach Vorgaben von address-base erfolgen.

10.7 Für den Fall, dass personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO vom Kunden mehrfach genutzt werden, erfüllt address-base seine Mitteilungspflicht aus Art. 19 DSGVO über nachträgliche Berichtigungen oder Löschungen der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 16 DSGVO, Art. 17 Absatz 1 DSGVO und Art. 18 DSGVO durch Aktualisierung der bezogenen personenbezogenen Daten. Der Kunde hat solche Aktualisierungen unverzüglich ab Lieferung zu beachten.

11. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von address-base Erfüllungsort.

11.2 Auf die Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei die Geltung aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

11.3 Sofern der Kunde Kaufmann ist, gilt der Sitz von address-base als vereinbarter Gerichtsstand. address-base ist jedoch dazu berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.

12. Sonstiges

12.1 address-base ist berechtigt, dem Kunden im Rahmen der Regelung des § 7 Abs. 3 UWG, an die von dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten E-Mail-Adresse eigene Newsletter zu versenden. Der Kunde kann dem jederzeit durch einfache E-Mail, Anruf, Telefax oder postalische Mitteilung widersprechen.

12.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber address-base, gelieferte Daten nur unter Berücksichtigung des geltenden Rechts, insbesondere der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwenden (siehe dazu auch Pkt. 5.6 dieser AGB).

12.3 Auskunftsanspruch
Unternimmt der Kunde mit den gelieferten Daten gemäß Ziff. 7.3 eine Werbeaktion und erhält daraufhin von einem Empfänger aus diesen Daten ein Auskunftsersuchen zum entsprechenden Datensatz, so ist der Kunde berechtigt dieses Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG mit Bezug auf address-base zu beantworten und ggf. an address-base weiterzuleiten.